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Gessmann-Stiftung - Stipendien und Beihilfen
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TMWWDG - Thüringen-Stipendium Plus
Gessmann-Stiftung - Stipendien und Beihilfen
Sponsor:
Thomas Gessmann-Stiftung
Leading partner:
Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft e.V.
Gessmann-Stiftung - Stipendien und Beihilfen
Parent-programme:
Sub-programme:
Kinds of support:
Scholarships for Students
Financial Assistance
Volume:
Research areas:
Engineering Sciences
Operating, Communication, Database and distributed Systems
Computer Science
Process Engineering, Technical Chemistry
Materials Engineering
Chemical Solid State and Surface Research
Coating and Surface Technology
Condensed Matter Physics
Information Systems, Process- and Knowledge Management
Intersciplinary topics:
Interdisciplinary Topics
Target date:
open
Recipients:
General
Regional reference:
Baden-Wuerttemberg
Description:
Gefördert werden Studierende an Hochschulen des Landes Baden-Württemberg, vornehmlich an Hochschulen in Nordwürttemberg und Nordbaden, in den folgenden Fachbereichen: Elektrotechnik, Maschinenbau, Verfahrens- und Umwelttechnik, Informationstechnik und Technische Informatik, Oberflächentechnik und Werkstoffkunde, Physik und Physikalische Technik.
Die Förderung beginnt frühestens nach zwei Semestern. Sie gilt Studierenden, die im bisherigen Verlauf des Studiums ihre Begabung gezeigt und sich durch besondere Leistungen ausgezeichnet haben.
Die Stiftung vergibt auch Beihilfen für zeitlich begrenzte Studienaufenthalte im Ausland und im Rahmen der Anfertigung von Diplomarbeiten. Sie kann daneben auch Beihilfen zur Anschaffung fachwissenschaftlicher Literatur bewilligen.
Bewilligungen für Studienstipendien werden in der Regel für einen Zeitraum von nicht länger als einem Jahr (zwei Semester) ausgesprochen. Stipendien können verlängert werden. Eine solche Verlängerung ist abhängig von der regelmäßigen Vorlage von Leistungsnachweisen, die die besondere Qualifikation der Stipendiaten bestätigen.
Beihilfen für Auslandsaufenthalte und Diplomarbeiten werden für einen Zeitraum von bis zu zwölf Monaten gewährt, längstens jedoch für die Dauer des Aufenthaltes im Ausland bzw. die Dauer der Anfertigung der Diplomarbeit. Bei der Bewilligung von Literaturbeihilfen gilt ein Höchstbetrag von 1.000 Euro je Studierendem.
Über die Stipendienvergabe und die Vergabe von Beihilfen, über Verlängerungsanträge und über die Höhe des Stipendiums entscheidet der Stiftungsvorstand. Neben der nachgewiesenen Leistungsfähigkeit soll Kriterium für eine Förderung auch stets sein, dass die Stipendiaten nicht über die finanziellen Möglichkeiten verfügen, das Studium ohne entsprechende Unterstützung im Rahmen der Regelstudienzeit zu absolvieren. Es bleibt dem Einzelfall vorbehalten, in welchem Umfang der Vorstand dieses Kriterium in seine Vergabeentscheidungen einbezieht. Insbesondere behält sich der Stiftungsvorstand vor, die Stipendienleistungen so festzulegen, dass staatliche Ausbildungsbeihilfen nicht gekürzt werden können.
Ein Rechtsanspruch auf die Vergabe eines Stipendiums besteht nicht.
>>Aktuelle Ausschreibung
Contact person:
Oliver Heise
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